Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines

Sämtliche Leistungen werden nur aufgrund nachfolgender AGB erbracht, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Bei Anforderung/Bestellung oder gem. § 2 bei Zusage gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


§ 2 Dienstleistungen

Ein Vertrag zwischen RAA und der Kundin/dem Kunden kommt zustande, sobald die Kundin/der Kunde die Leistungen von RAA anfordert und ihr/ihm diese verbindlich zugesagt werden.

Zur Erfüllung der Dienstleistung muss RAA freier Zugang zum Vertragsgegenstand gewährt werden. Zudem müssen notwendige Arbeits- bzw. Zugriffsmittel (Passworte, Lizenzen, Software, ...) bereitgestellt werden.

Gerät die Kundin/der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist RAA zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Fall besteht seitens RAA die Berechtigung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - durch Nichtabnahme der vereinbarten Leistung – in Höhe von 25 % des Auftragsvolumens. Geringere Schäden sind seitens der Kundin/des Kunden schriftlich nachzuweisen.


§ 3 Zahlung

Die Zahlung hat ohne jeglichen Abzug zu erfolgen, wobei das Zahlungsziel 10 Tage ab Zugang der Rechnung ist.

Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.

Das Eigentum an gelieferten Sachleistungen (z.B. Ersatzteilen) oder sonstigen materiellen Werten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung RAA vorbehalten. Dies gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung bzw. bei der Verbindung oder der Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Gutes.


§ 4 Preise

Es gelten die Preise lt. Angebot bzw. gem. der Preisliste, die RAA unter „www.rent-an-admin.biz“ veröffentlicht hat. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt im 15-Min.-Takt, wobei die erste Stunde voll berechnet wird und angebrochene Viertelstunden wie 15 Min. abgerechnet werden. Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt pro gefahrenen Kilometer bzw. per Pauschale.


§ 5 Haftung

Datensicherungen sind von der Kundin/dem Kunden vor Inanspruchnahme der Leistung vorzunehmen. RAA haftet für etwaige, durch Serviceleistungen/Reparaturen entstandene Schäden, Betriebsstörungen und Datenverluste nicht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unlauterer Handlung sind sowohl gegen RAA als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Schadensersatzansprüche gegen RAA sind auf den Wert der Lieferung und Leistung beschränkt.

Mängelrügen/auftretende Fehler sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Abschluß der Leistung, schriftlich bei RAA anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber RAA aus.

Für fehlerhafte Fremd-Software und -Hardware wird keinerlei Haftung übernommen.


§ 6 Schutz- und Urheberrechte

Soweit Daten (z.B. Software) an RAA - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt die Kundin/der Kunde RAA von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu verwenden, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Hat RAA aufgrund von Anweisungen der Kundin/des Kunden Daten/Software so gestaltet/eingerichtet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, RAA gegenüber Ansprüchen der Inhaberin/des Inhabers der verletzten Rechte freizustellen.


§ 7 Datenschutz

Die Kundin/der Kunde willigt ein, daß firmen- und personenbezogene Daten zu internen Verwaltungszwecken und aus statistischen Gründen erhoben und genutzt werden dürfen. Es werden grundsätzlich keine Daten an Dritte weitergegeben. RAA verpflichtet sich darüber hinaus zur Verschwiegenheit in Bezug auf Daten und anderen Informationen, die im Rahmen der Servicetätigkeit offenbart werden.


§ 8 Einschränkungen der Leistungspflicht

Falls RAA an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird, die RAA auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Koordinationszeit.


§ 10 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen RAA und der Kundin/dem Kunden ist Kerpen.

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen RAA und Kundinnen/Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


§ 11 Schlußbestimmungen

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.